Hundeverbot bei Demonstration 2. Teil – Antwort der Kreisverwaltung

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern hat auf meine Anfrage von gestern (siehe letzten Beitrag) geantwortet. Das Verbot des Mitführens von Hunden sei geboten wegen der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und üblich, grundsätzlich geboten und sogar eine Standardauflage. Soso.

Hier ist die Antwort.

Sehr geehrte Frau Buchinger,

wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30.09.2015. Bezugnehmend auf die betreffende Nachricht erhalten Sie folgende Stellungnahme: Weiterlesen